Verena Heiszler, BSc
Berufsbezeichnung: Ergotherapeutin
verliehen in: Österreich (FH Wiener Neustadt)
Unternehmensgegenstand: Praxis für Ergotherapie
Praxisadresse: Burggasse 61, 8750 Judenburg
Telefon: +43660 7316745
E-Mail: ergotherapie@heiszler.at
Website: www.heiszler.at
Berufsverband: Ergotherapie Austria – Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs
Berufsordnung: MTD-Gesetz (BGBINr. 460/1992 in der geltenden Fassung; www.ris.bka.gv.at/bgbl)
Bezirkshauptmannschaft Murtal
Burggasse 16
8750 Judenburg
Österreich
Ausstellende Behörde: Gesundheit Österreich GmbH
Registrierungsbehörden: Gesundheit Österreich GmbH
Eintragungsnummer: 21-GBR-199775
Verena Heiszler
Burggasse 61
8750 Judenburg
Verena Heiszler
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Für die ergotherapeutische Behandlung muss eine ärztliche Verordnung vom Haus-, oder Facharzt vorliegen. Auf dieser Verordnung müssen die Anzahl der Behandlungseinheiten, ein Zuweisungsgrund sowie eine medizinische Diagnose angegeben sein. Behandlungen ohne ärztliche Verordnung können gesetzlich ausschließlich zur Prävention und an gesunden Menschen vorgenommen werden.
Da Ihr Krankenversicherungsträger einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, benötigen sie je nach Träger eine chefärztliche Genehmigung. Informieren Sie sich hierfür direkt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter +436607316745 oder online stattfinden.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden im Vorhinein – bekannt zu geben. Andernfalls behält sich die Ergotherapeutin das Recht vor, für den nicht wahrgenommen Termin ein Ausfallshonorar in der Höhe von 80,00 EUR (60 Minuten) bzw. 40,00 EUR (30 Minuten) privat in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.
Um Ihnen eine optimale Therapie ermöglichen zu können, werden bei der ersten Therapieeinheit aktuelle Befunde benötigt. Daher bringen Sie bitte alle Befunde und Dokumentationen bei der ersten Therapieeinheit mit.
Persönliche Einzelbetreuung: Ihre Ergotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr vereinbaren Sie: Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz
Behandlungsumfang und Behandlungskosten.
Alle persönlichen Daten, sowie medizinische Informationen, die während der Therapie erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Wenn aus medizinischen Gründen eine Informationsweitergabe sinnvoll bzw. notwendig ist, wird dies vorab gemeinsam besprochen. Ohne die persönliche Zustimmung werden keinesfalls Informationen bekannt gegeben.
Bei Bedarf erhalten Sie einen Befund zur Vorlage bei Ihrem behandelnden Arzt, Krankenkasse oder Privatversicherung. Aus gesetzlichen Gründen bin ich zur Dokumentation im Sinne der DSGVO und Führen einer Krankengeschichte verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht zu nehmen und gegen Kostenersatz Kopien zu erhalten.
Nach Vereinbarung erhalten Sie eine Rechnung, welche bar, per Bankomat oder mittels Überweisung innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu begleichen ist. Kommen Sie der Zahlung nicht zeitgerecht nach, werden Sie nochmals auf die offene Rechnung hingewiesen. Wird der Zahlungsaufforderung erneut nicht nachgekommen, erlaube ich mir, Ihnen eine Erinnerung zzgl. 5 € Mahnspesen zu senden. Für jede weitere Abwicklung von ausstehenden Zahlungen wird ein Inkassobüro beauftragt. Die damit verbundenen Kosten sind direkt von dem Patienten/ der Patientin zu tragen.
Die Höhe der Kosten bemessen sich nach der Einzelleistung und werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.
Nach Beendigung der Therapie können Sie bei Ihrer Krankenkasse um teilweise Rückerstattung ansuchen. Dazu wird die ärztliche Verordnung, die chefärztliche Bewilligung und die Rechnungen der Therapie mit Zahlungsbeleg, sowie die Honorarnote benötigt. Beachten Sie bitte, dass alle Unterlagen im Original an die Krankenkasse gesendet werden müssen. Zu Ihrer persönlichen Dokumentation empfehle ich, eine Kopie der Unterlagen anzufertigen.
In Ihrem eigenen Interesse bitte ich um pünktliches Erscheinen kurz vor dem vereinbarten Therapiebeginn. Im Falle einer Verspätung kann die Therapieeinheit nicht nach hinten verschoben werden.
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.
Wissenschaft: Die Ergotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Selbstbestimmung: Sie bestimmen Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung. Die Ergotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Ergotherapeutin abzusprechen.
Ihre Ergotherapeutin ist eine Begleitung auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Ergotherapeutin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand und über bisherige Untersuchungen und Behandlungen
Ihre Ergotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich.
Erhält Ihre Ergotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird sie Sie darauf ansprechen und versuchen eine Lösung anzubieten.